BIG-Wheel-Pfalzheim

E-Fatbike-Verleih

Richter & Richter GbR
AGB & Verleihbedingungen

  1. Firmen und Privatleute haben bei dem Verleiher die Möglichkeit bis zu 8 E-Bikes und einen Fahrradanhänger für bis zu zwei Kinder (je nach Verfügbarkeit) gebührenpflichtig zu entleihen. Bei den E-Bikes handelt es sich um Fahrräder mit einer motorisierten Fahrunterstützung von 250 W bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Die E-Bikes sind somit zulassungsfrei. Für das Führen ist keine Fahrterlaubnis erforderlich. Radwege dürfen entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch innerorts benutzt werden und es besteht keine Helmpflicht. Zu Ihrem eigenen Schutz empfiehlt der Verleiher jedoch das Tragen eines Helmes bei der benutzung der Fahrräder.
  2. Die E-Bikes entsprechen der StVZO und sind u.a. mit einer batteriegestützen Beleuchtung ausgestattet.
  3. Zur Entleihung muss nachgwiesen werden, dass der Entleiher volljährig (18 Jahre) ist. Der Entleiher weißt sich durch seinen Personalausweis aus. Seine Personenbezogenen Daten, zzgl. Tel.Nr werden im Leihvertrag festgehalten. Der Personalausweis liegt dem Vertrag in Kopie bei.
  4. Der Verleih der E-Bikes ist kostenpflichtig, die Einweisung in die Bedienung ist kostenfrei. Der Mietpreis ist nur in bar und im Voraus zu zahlen.
  5. Der Verleih erfolgt halbtags von 08:00 - 13:00 Uhr sowie von 14:00 - 20:00 Uhr oder ganztags von 08:00 - 20:00 Uhr von Donnerstag 14:00 Uhr an bis Sonntag 20:00 Uhr. Die E-Bikes werden nach Verfügbarkeit verliehen. Mehrtägiges Ausleihen sowie Wunschtermine sind auf Anfrage möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leihe der E-Bikes. Die Entleihe erfolgt widerruflich, das heißt der Verleiher behält sich vor, aus wichtigem Grund den Entleihtermin zu verschieben bzw. die E-Bikes auch kurzfristig zurück zu fordern.
  6. Eine kommerzielle Nutzung durch den Entleiher sowie eine Überlassung der E-Bikes an Dritte - nicht ausdrücklich im Vertrag aufgefürte Personen - ist untersagt.
  7. E-Bikes für eine Gruppe werden jeweils nur an eine Person/ einen Vertreter der Organisation (Verein/Firma usw.) verliehen. Die Nutzer der E-Bikes müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  8. Bei Übergabe der E-Bikes befinden diese sich in einem fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand.
  9. Die E-Bikes dürfen nur im Rahmen ihres bestimmungsmäßigen Gebrauchs als Fortbewegungsmittel benutzt werden.
  10. Die E-Bikes sind pfleglich zu behandeln sowie vor übermäßiger Verschmutzung, Beschädigung, Verlust und Zerstörung zu schützen. Mit verliehenes Zubehör (Satteltaschen, Anstecklichter, Schutzbleche usw.) sind sorgsam zu behandeln und vollständig zurück zu geben.
  11. Die E-Bikes sind mit dem als Zubehör entliehenen- am Rahmen befestigten Schloss stets sicher abzuschließen.
  12. Die E-Bikes sind gegen Sachbescädigung und Diebstahl durch den Verleiher versichert. Im Schadenfall sind jedoch 20% der Reparatursumme bzw. des Wiederbeschaffungswertes (max. jedoch 500,00€) vom Entleiher zu tragen.
  13. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- und Personenschäden, welche vom Entleiher im Rahmen der Leihe entstehen, wie auch nicht für Schäden an Personen oder Sachen Dritter, welche der Entleiher im Rahmen der Leihe verursacht. Der Verleiher empfiehlt dringend das Bestehen entsprechender privater Absicherungen (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung).
  14. Die Benutzung sowie jedweder Transport der E-Bikes erfolgen auf eigene Gefahr des Entleihers.
  15. Der Verleiher haftet nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften (§599 BGB)
  16. Im Schadenfall, bei technischem Defekt oder Diebstahl der E-Bikes, ist der Verleiher unverzüglich unter folgender Servicenummer 033924 - 28 99 98 zu benachrichtigen. Bei Diebstahl ist ebenfalls die polizei sofort zu informieren.
  17. Im Entleihvertrag wird ein verbindlicher Termin zu Rückgabe der E-Bikes vereinbart. Bei unentschuldiger Überschreitung des Rückgabetermins behält sich der Verleiher vor, pro angefangenen Überschreitungstag zusätzlich zur fälligen Leihgebühr 15,00€ Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  18. Eine Mitnahme der E-Bikes ins Ausland ist ausdrücklich untersagt.
  19. Die E-Bikes sind mit GPS-Tracker ausgestattet. Diese dienen ausschließlich der Lokalisierung im Notfall oder zur Wiederbeschaffung der E-Bikes bei Diebstahl.
  20. Es besteht die Möglichkeit, einen Fahrradanhänger zum Transport von 1-2 Kindern mit zu leihen. Der Anhänger ist nach StVZO für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Rücklicht ausgestattet.
    Der Anhänger darf mit max. 40 kg belastet werden.